ist seit 1991 Mitglied unserer Kanzlei.
Rechtsanwalt Schuhmann ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er ist Schlichter nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz und ist Mitglied der deutsch-rumänischen Juristenvereinigung.
Rechtsanwalt Schuhmann ist ADAC-Vertragsanwalt.
Als Anwälte für Verkehrsrecht und insbesondere als ADAC-Vertragsanwalt betreut Rechtsanwalt Schuhmann mit der Kanzlei daher vor allem auch Mandanten, wenn sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit erhalten. Leicht wird man einmal geblitzt bzw. angehalten, weil man zu schnell gefahren, ein Rotlicht übersehen oder den Gurt vergessen haben soll. Dann gilt es schnell zu reagieren und Einspruch einzulegen, denn nicht selten drohen die Eintragung von Punkten im FAER (Fahreignungsregister, früher VZR), ein Fahrverbot oder gar der Verlust der Fahrerlaubnis. Wir beraten zuverlässig und vertrauensvoll, denn auch bei Ordnungswidrigkeiten gilt in unserem Rechtssystem das Prinzip des Schuldnachweises. So muss jedem durch den Staat nachgewiesen werden, dass er zu schnell war, mit einem Handy telefoniert habe oder den Abstand nicht richtig eingehalten haben soll, wenn er ein Bußgeld verhängen möchte. Wir freuen uns auf Ihren Besuch als ADAC-Vertragsanwalt in Schwabach.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere in folgenden Rechtsgebieten:
· Verkehrs- und Schadensrecht
· Versicherungs- und Versicherungsvertragsrecht
· Verkehrsordnungswidrikeiten- und Strafrecht
· Arbeits- und Sozialrecht