Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnug) ist seit einigen Monaten in Kraft und hat die Grmüter teils sehr erhitzt.
Fachleute sind bei aller Kritik der Ansicht, dass das Gesetz in die richtige Richtung geht aber vom Gesetzgeber noch ergänzt werden muss. Der Verbraucher u.a. muss angehalten werden nicht nur sparsam mit seinen Daten zu sein, also nicht mehr Daten heraus zugeben, als unbedingt nötig, sondern auch kritsch zu hinterfragen, was mit seinen einmal gegebenen Daten geschieht. Wichtig ist, welche Daten (Namen, Geburtsdatum, Adresse, Familienstand, Vorlieben, Interessemn u.v.m.) erhoben werden, wie sicher Daten gespeichert werden, ob und wie sie verarbeitet, verwertet oder gar verkauft werden, dass sie auf Verlangen des Berechtigten gelöscht werden u.a.m.
Der Datenberechtigte sollte sich rechtzeitig und umfassend informieren, welche Rechte ud Pflichten er aus der DSGVO und anderen Gesetzen hat.